Aktuelle Information und Termine

Telefonat mit BGM Mathiaschitz am 26.09.2019 um 15.12 Uhr

Am 24.09. wurde folgendes Mail an Frau BGMin Mathiaschitz gesendet:
"Sehr geehrte Fr. Dr. Mathiaschitz!
Nach unserem sehr freundlichen Gespräch vor drei Wochen, für das ich mich nochmal herzlich bedanke, erlaube ich mir höflichst nachzufragen, wie der Stand der Dinge bezüglich der geplanten MEGA - Funkanlage im Siedlungsgebiet Emmersdorf ist. Die Anrainer sind sehr verunsichert und in großer Sorge aufgrund diverser Gerüchte. 
Ich persönlich habe großes Vertrauen zu Ihnen mit dem tiefen Gefühl, dass es Lösungen zur Zufriedenheit aller geben wird."

Es kam nun am 26.09. direkt der Anruf aus dem Bürgermeisterbüro:

O-Ton Mathiaschitz: "A1 hat keine Zusage - Bauvorhaben liegt auf Eis - Der Naturschutz prüft" 

 

Wir ersuchen alle, Ruhe und Geduld zu bewahren! Wir haben noch genügend Gelegenheit für eventuell nötige Demonstrationen und/oder Revisionen bzw. Einsprüchen. Mit Ing. Johann Kuhn und Dr. List haben wir die besten Berater zur Seite!

Für die Bürgerinitiative

Heidrun Spörk-Mattuschka

 

HEUTE KEINE VERSAMMLUNG AM NEUEN PLATZ!    

Info-Abend  zum Thema Mobilfunk 5G

Wann: Freitag 6. September 2019

Wo: Don Bosco-Pfarre, Bischof-Dr.Köstner-Platz 1

Termin bei BGM Mathiaschitz am 03.09. im Rathaus:
Wir hatten am 03.09. ein sehr positives Gespräch mit der Fr. Bürgermeisterin im Rathaus. Sie hatte volles Verständnis für die Anliegen der Bürgerinitiative, und sicherte zu, alle Einwendungen genau prüfen zu lassen. Auch habe sie vor, rasch alle beteiligten Parteien (Stasenat, PORR AG, A1 Telekom, Bauamt) zu Gesprächen zu bitten und alle Punkte nochmal genau durchzusehen und zu denken. Ich habe das Gefühl, daß sie alles daran setzen wird, neue Standorte für den Sender ausfindig zu machen, und sich stark dafür einsetzen wird, daß im Siedlungsgebiet kein solches Monster gebaut wird. O -Ton: "Es gäbe in ganz Kärnten keinen Funkmasten in dieser Größenordnung".  Auch wolle sie bei der Standortwahl der neuen Sender die Anrainer mitsprechen lassen.
Das Gespräch verlief sehr herzlich, ich bekam ihre Handynummer und könne mich jederzeit über den Stand der Dinge informieren .

Sie machte die ganze Angelegenheit zur CHEF - SACHE!

Aus diesem Grund werden wir auch nächste Woche am 10.09. nicht am Neuen Platz aufmarschieren. Dies wird erst nötig sein, wenn all diese Bemühungen nicht fruchten!

Dr. Heinricht Petric     Leonhard Spörk Bac         GR Robert Münzer      BGM Mathiaschitz<<      Heidrun Spörk-Mattuschka

INFO - Treffen: Donnerstag 29.08.2019 um 19 Uhr beim Gasthof Stossier! 

Informationen über den aktuellen Stand, weitere Aktivitäten und Vorgehensweisen. Über 100 Anrainer hörten sich die interessanten Informationen von GR Johann Kuhn und Vize BGM Germ an. Viele Fragen wurden beantwortet.

Auf ORF 2 Kärnten zu sehen. Ein fast 3 Minuten langer Beitrag über den geplanten Sendemast in Emmersdorf.

 

 

 

 

 

(Aus urheberrechlichen Gründen ist das Video hier nicht direkt verfügbar.

Link zum Original befindet sich aber direkt unter dem Bild)

Die Bauverhandlung findet am Mittwoch den 21. August, um 11 Uhr statt.

 

Treffpunkt ist in der Drautalstraße 57 / Rautnigweg

9061 Emmersdorf

Ein Zusammenhang?

Bis zur letzten Antenne!
Medienmitteilung: Rechtsgutachten entzieht 5G-Antennen die Legitimation

Veröffentlicht am 10. Juli 2019 in 5G , Medienmitteilungen

Zürich, 10. Juli 2019 Um die 5G-Technologie in der Schweiz einführen zu können, müssten die sogenannten adaptiven 5G-Antennen privilegiert werden. Ein Rechtsgutachten der renommierten Aargauer Kanzlei Pfisterer Fretz hat ergeben, dass diese Privilegierung rechtlich nicht zulässig ist, weil damit der Gesundheitsschutz ausgehöhlt würde. Der Kanton Zug hat deswegen bereits laufende Bewilligungsverfahren sistiert.

Ein neues Rechtsgutachten der Kanzlei Pfisterer Fretz aus Aarau hat ergeben, dass die Strahlen- und Gesundheitsbelastung des neuen 5G-Netzes mit adaptiven Antennen nicht abschätzbar ist. «Gerade für das beabsichtigte flächendeckende Netz von adaptiven Antennen liegen keine wissenschaftlichen Belege dafür vor, dass das Vorsorgeprinzip mit der Privilegierung von Anhang 1 Ziff.63 der NISV [Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung] noch eingehalten werden kann.», schreibt die Kanzlei in ihrem Gutachten. Darin hält sie weiter fest, dass keine Informationen bestehen, wie Strahlungswerte prognostiziert und gemessen werden sollen und ob 5G die Strahlengrenzwerte einhalten kann. Der Grund dafür liegt in der neuen Technologie selber: 5G verwendet sogenannte «adaptive Antennen», also Antennen, welche gezielt die Nutzer – und zwischen Antenne und Empfangsgerät befindliche Personen – mit maximaler Leistung bestrahlen. Diese adaptiven Antennen sollen gemäss NISV nun viel lascher als herkömmliche Antennen behandelt werden. Das ist gemäss Gutachten unzulässig, weil damit möglicherweise erhebliche Gesundheitsschäden für alle in Kauf genommen werden.

Die Ziff. 63 des Anhangs 1 der NISV stellt eine Privilegierung von adaptiven Antennen dar. Im Klartext heisst das: Eine adaptive Sendeanlage darf regelmässig viel stärker strahlen als auf dem technischen Datenblatt angegeben ist. Damit darf sie die Grenzwerte regelmässig stark überschreiten, solange die Antenne diese im Durchschnitt einhält. Dies ist eine Privilegierung gegenüber herkömmlichen Mobilfunkantennen. Im Gutachten ist weiter zu lesen: «Indem die neue Ziff. 63 für adaptive Sendeantennen eine Sonderregelung eingeführt hat und die konkrete Ausgestaltung des Grundsatzes auf Stufe Vollzugshilfe delegiert, kann zum heutigen Zeitpunkt eine Umgehung der Grenzwerte und damit schädigende Auswirkungen auf Mensch und Umwelt nicht ausgeschlossen werden.» Die Bestimmungen in der NISV, auf welche sich der Ausbau der 5G-Technologie stützt, sind rechtswidrig und die Privilegierung der adaptiven Antennen dürfte vor dem Bundesgericht nicht standhalten. Die Privilegierung von adaptiven Antennen ist dasselbe, wie wenn man für einzelne neue Lastwagen höhere Lärmgrenzwerte definieren würde als für die bereits zugelassenen.

Wir erwarten eine Sistierung aller 5G-Baubewilligungsverfahren.

Der Widerstand in der Bevölkerung nimmt stark zu. Von über hundert 5G-Baugesuchen in der Schweiz, welche uns in den letzten drei Monaten erreicht haben, werden knapp neunzig mit Einsprachen blockiert. Die Schweizer Vereinigungen zum Schutz vor Mobilfunkstrahlung setzen sich dafür ein, dass alle Baugesuche von 5G-Antennen mit Einsprachen blockiert und vor Gericht angefochten werden, bis sich eine Rechtspraxis durchsetzt, welche dem Gesundheitsschutz und dem Vorsorgeprinzip Rechnung trägt. Bei den bereits bestehenden 5G-Antennen wird mit juristischen Mitteln dafür gekämpft werden, dass ihnen die Betriebsbewilligungen entzogen werden.

Kontakt Verein «Schutz vor Strahlung»
Rebekka Meier, Baurechtsabteilung, rebekka.meier@schutz-vor-strahlung.ch, 032 652 61 61
Jérôme Meier, Vorstandsmitglied, jerome.meier@schutz-vor-strahlung.ch

Träger dieser Medienmitteilung
Schutz vor Strahlung

Unterstützer dieser Medienmitteilung
Bürgerwelle Schweiz
diagnose:funk
Gigaherz.ch
Komitee 5G-Moratorium
Stop5G.ch